Garmisch-Partenkirchen

Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Zwei Mal mussten Murnauer Schleierfahnder am Wochenende Fahrzeuge aus
dem Verkehr ziehen, weil deren Halter die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt
haben.
Bereits am Donnerstag, 07.12.2017, gegen 22.30 h, stellten die Beamten in
Garmisch-Partenkirchen einen Pkw mit Freiburger Kennzeichen fest. Die
Überprüfung des Fahrzeuges und des Fahrers, einem 40jährigen in Deutschland
lebenden Rumänen ergab, dass der Pkw bereits seit September ohne
Haftpflichtversicherung unterwegs war. Der Fahrer gab an, dass er dies nicht wusste,
weil er sich den Pkw von einem Freund ausgeliehen hätte.
Nichts desto trotz, wurde die Weiterfahrt unterbunden, die Kennzeichen, bis zur
Wiederversicherung sichergestellt und Fahrer und Halter werden wegen eines
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Den nächsten Verstoß stellten die Beamten am Samstag, 09.12.2017, gegen 15.50
h, ebenfalls in GAP fest. Dieses Mal traf es einen 45jährigen türkischstämmigen
Mann aus GAP, der mit einem Klein-Lkw unterwegs war und von der
Fahndungsstreife aus dem fließenden Verkehr angehalten und kontrolliert wurde. Bei
der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Pkw bereits im Fahndungscomputer
wegen fehlendem Versicherungsschutz ausgeschrieben war. Daraufhin wurde die
Weiterfahrt unterbunden, die Kennzeichen entstempelt und die Fahrzeugpapiere
sichergestellt. Fahrer und Halter werden wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Dabei könnte es für den Halter des Klein-Lkw eventuell etwas teurer werden, da
bereits im Oktober 2017 sieben seiner acht Fahrzeuge wegen fehlendem
Versicherungsschutz entstempelt worden waren. Der jetzt stillgelegte Klein-Lkw war
damals nicht aufzufinden!

Polizeiinspektion Fahndung Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 11.12.2017


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