Garmisch-Partenkirchen

Verstoß gegen das Waffengesetz

GAP; In Österreich erworbene Soft-Air-Waffen entsprechen nicht den deutschen Vorschriften.

Am Sonntag, gegen 17.30 h, wurde der 22jährige Lette mit deutschem Wohnsitz in Partenkirchen mit seinem Pkw von Murnauer Fahndern kontrolliert. Im Kofferraum des Pkw fanden die Beamten zwei Soft-Air-Waffen-Langwaffen, die der Mann in einer Hülle, bzw. einem Koffer transportierte. Die Insassen waren auf dem Rückweg von einem Soft-Air-Park in Tirol. Die Überprüfung ergab, dass es sich für das deutsche Waffenrecht, um keine freien Waffen handelte, da die dafür notwendigen Kriterien nicht erfüllt waren. Für die Waffen hätte der Mann eine Waffenbesitzkarte benötigt.

So wurden die Waffen sichergestellt und der junge Mann wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz angezeigt.



Polizei | Bei uns veröffentlicht am 06.06.2016


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