Garmisch-Partenkirchen

Veränderte Verkehrssituation an der Postfiliale

Im Zuge der fahrradfreundlicheren Umgestaltung einiger Straßen in Garmisch-Partenkirchen wurde vor kurzem an der Bahnhofstraße unmittelbar vor der Postfiliale ein sogenannter Schutzstreifen für den Radverkehr geschaffen. Das bestehende Haltverbot wurde aufgelöst.
Seitens der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen wird darauf hingewiesen, dass gem. der Straßenverkehrsordnung (§ 42 III; Anlage 3 Zeichen 340) die Beparkung eines derartigen Schutzstreifens gänzlich untersagt ist.
Dennoch wurde bei der Überwachung festgestellt, dass einige Verkehrsteilnehmer den Streifen beparken und dann in der Postfiliale Erledigungen nachgehen.
Dadurch können gefährliche Verkehrssituationen zwischen parkenden Pkws und Fahrradfahrern entstehen. Da für uns die Sicherheit der Radfahrer oberste Priorität hat, wird das Parkverbot durch die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen auch weiterhin gerade an der frequentierten Postfiliale, aber auch in anderen Straßen wie zum Beispiel in der Rathausstraße, konsequent überwacht und bei Missachtung entsprechend sanktioniert.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 19.06.2019


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