Garmisch-Partenkirchen

Vom Zug zur Haftanstalt - 600 Tage Restfreiheitsstrafe wegen Urkundenfälschung

Am Wochenende sind der Bundespolizei im deutsch-österreichischen Grenzraum mehrere mit Haftbefehl gesuchte Personen ins Fahndungsnetz gegangen.

Beamte des Bundespolizeireviers Weilheim verhafteten am Freitag (26. Februar) in einer Regionalbahn zwischen Innsbruck und München einen Niederländer. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der 53-Jährige von der Staatsanwaltschaft Verden wegen eines zurückliegenden Falls der Urkundenfälschung gesucht wurde. Er hat eine Restfreiheitsstrafe von 600 Tagen zu verbüßen. Auf Höhe Garmisch-Partenkirchen beendeten die Bundespolizisten seine Zugfahrt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen lieferten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim ein.

Am Freitagmorgen (26. Februar) stellte sich bei der Kontrolle eines deutschen Staatsangehörigen im Zug zwischen Innsbruck und München heraus, dass dieser vom Amtsgericht Freiburg gesucht wurde. Das Gericht hatte gegen den 27-Jährigen nach Verstoß gegen Bewährungsauflagen die Sicherungshaft angeordnet. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rosenheim mit Dienstsitz in Weilheim brachten den Mann „hinter Schloss und Riegel“.

Ein Zugbegleiter der Bahn verständigte am Samstag (27. Februar) die Bundespolizei wegen eines Rumänen, der ohne Fahrschein von Freilassing Richtung Rosenheim unterwegs war. Die polizeiliche Überprüfung des jungen Mannes brachte ans Licht, dass er von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen einer Leistungserschleichung bereits zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Dem Gefängnis hätte der 23-Jährige entgehen können, wenn er die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verteilt auf 20 Tagessätze hätte begleichen können. Da er nicht in der Lage war, den geforderten Betrag zu zahlen, wurde er in die Bernauer Haftanstalt

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 01.03.2010


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