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Verstoß gegen das Waffengesetz
Am Donnerstag (22. Juli) hat die Bundespolizei einen rumänischen Staatsangehörigen im Stadtgebiet von Garmisch-Partenkirchen vorläufig festgenommen. Bei einer Stichprobenkontrolle auf der B 2 stießen die Fahnder im Fahrzeug des 38-Jährigen auf einen flexiblen, ausziehbaren „Teleskopschlagstock“. Laut deutschem Waffengesetz sind derartige Schlagstöcke generell verboten. Schon ihr Besitz ist unter Strafe gestellt. Die Beamten stellten die verbotene Waffe sogleich sicher. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Rumäne seine Fahrt fortsetzen – mit einer Strafanzeige im Gepäck.
Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 24.07.2010
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