Garmisch-Partenkirchen

Trunkenheitsfahrt

Eine 43jährige aus dem Landkreis wurde am 31.07.2010, 01.00h in der Hauptstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Sie war alkoholisiert und verstieß gegen die 0,5 Promille-Regelung. Nach ihr begeht man eine Ordnungswidrigkeit bereits dann, wenn man diesen Wert oder mehr aufweist. Derartige Verstöße werden mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 02.08.2010


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