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Leistungserschleichung von Parkgebühr
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat bereits am Donnerstag, 07.10.2010, ein 64-jähriger Pkw-Lenker die Parkgebühr in einem einheimischen Einkaufscenter erschlichen, indem er beim Ausfahren aus dem Parkhaus so dicht auf seinen Vordermann auffuhr, dass er ohne Bezahlung durch die für den Vorausfahrenden geöffnete Schranke fahren konnte. Ein Überwachungsvideo überführte den Mann, der nun eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen zu erwarten hat.
Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 11.10.2010
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