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Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 19.11.2010, gg. 20.40 Uhr, wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstrasse, der Pkw einer 25-jährigen lettischen Staatsbürgerin und der 37-jährige australische Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein, da seine australische Fahrerlaubnis aufgrund seiner Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht mehr länger gültig und auch die Befristung im Führerschein abgelaufen war.
Den Australier erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, seine lettische Begleiterin und Kfz-Halterin eine Anzeige wegen des Gestattens.
Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 21.11.2010
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