Garmisch-Partenkirchen

Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen

In der Zeit vom 04. April bis zum 14.April führte die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen eine Schwerpunktaktion „Kindersicherung in Kraftfahrzeugen“ durch. Jeweils in den Morgenstunden wurde vor Kindergärten und Schulen kontrolliert.
Insgesamt wurde eine große Anzahl von Kraftfahrzeugführern angehalten, erfreulicherweise mussten nur fünf Beanstandungen ausgesprochen werden.
Allerdings sind diese fünf auch fünf zu viel, denn der Gurt ist auch für Kinder, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, der „Lebensretter Nr. 1“ im Straßenverkehr.

Fahrzeugführer sollten deshalb darauf achten, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, mit dem richtigen Rückhaltesystem gesichert sind, d.h. die entsprechende Rückhalteeinrichtung muss zugelassen sein. Die Kennzeichnung hierfür ist das „E“, welches sich zumeist auf einem orangefarbenen Etikett befindet, außerdem ist auf diesem Etikett auch die jeweilige Gewichtsklasse angegeben.

Kinder über 12 Jahren unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit einem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung oder die Anpassung der Gurtgeometrie empfiehlt. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass der Gurt keinesfalls über die Halspartie des Kindes läuft.
Ist das Kind noch jünger als 12 Jahre, aber bereits über 150 cm groß, so müssen auch sie den regulären Gurt benützen, auch hier gilt, dass der Gurt richtig verläuft.

Auch nach den Osterferien wird punktuell wieder auf die Kindersicherung in Kraftfahrzeugen geachtet werden.
Informationen über die richtige Sicherungsart erhalten sie jederzeit auf unserer Dienststelle.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 14.04.2011


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