Garmisch-Partenkirchen

Vier Jahre und drei Monate Gefängnis - Bundespolizei überführt Organisator zahlreicher Schleusungen

München / Rosenheim / Garmisch-Partenkirchen – Über ein Jahr hat die Bundespolizei in Rosenheim gegen den Drahtzieher einer Schlepperorganisation aus Mailand ermittelt – mit Erfolg. Am Montag (12. August) stand der Rumäne in München vor Gericht. Er wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt.

Heiße Spur führt nach Mailand

Ausgangspunkt waren Erkenntnisse der Bundespolizei aus dem Jahr 2012. Mehrfach wurden in Garmisch-Partenkirchen eingeschleuste irakische Staatsangehörige angetroffen. Zum Teil konnten die Fahnder auch deren osteuropäische Schlepper festnehmen. Auf zahlreiche Vernehmungen folgten umfassende Auswertungen, etwa von Belegen oder Telefonverbindungen. Eine heiße Spur führte die Ermittler nach Mailand zu einem 30-jährigen Rumänen. Die Bundespolizei fand heraus, dass er als Mitorganisator für mindestens zehn Schlepperfahrten mit über 40 Geschleusten verantwortlich war. Der Mann heuerte unter anderem die Fahrer an, die für mehrere hundert Euro mit ihren Fahrzeugen die illegale Beförderung von Italien nach Deutschland übernahmen. Für die kriminelle Organisation war das ein profitables Geschäft. Zum einen trugen allein die angeworbenen Fahrer die Gefahr von der Polizei erwischt zu werden, zum anderen hatten die Hintermänner die Flüchtlinge längst regelrecht abkassiert. Nach Angaben einiger Iraker kostete eine Schleusung pro Person zwischen 5.000 und 10.000 Dollar.



Gewerbsmäßige Schleuserei – keine Bewährung

Schließlich hatte die Bundespolizei so viele Beweise zusammengetragen, dass das Amtsgericht München einen europäischen Haftbefehl gegen den Rumänen erließ. Im Oktober 2012 konnte er von der italienischen Polizei verhaftet werden. Nach seiner Auslieferung Ende vergangenen Jahres wurde er sogleich in Untersuchungshaft genommen. Als ihn die Rosenheimer Bundespolizisten in der Haftanstalt zu den Vorwürfen vernehmen wollten, hüllte er sich beharrlich in Schweigen. Doch diese Verweigerungshaltung half dem Beschuldigten auch nicht weiter. Das Münchner Amtsgericht betrachtete es nun als erwiesen, dass er sich des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig gemacht hatte. Der rumänische Organisator zahlreicher Schlepperfahrten musste am Montag sein Urteil entgegennehmen: vier Jahre und drei Monate – das Ganze ohne Bewährung.



Polizei | Bei uns veröffentlicht am 13.08.2013


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