Garmisch-Partenkirchen

Vorfahrtsverletzung:

GAP - Eine 46jährige Opelfahrerin aus dem Kreisort übersah am 14.08.14/21 Uhr die Vorfahrt einer 18jährigen Renault-Lenkerin, ebenfalls aus Garmisch-Partenkirchen, als sie die Schornstraße von der Reintalstraße kommend überqueren wollte. Die Unfallverursacherin übersah das für ihre Fahrtrichtung geltende Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren!“. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt, an beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1700 EUR. Die Unfallverursacherin erwartet ein Bußgeldverfahren (120 EUR, 1 Punkt).

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 16.08.2014


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