Garmisch-Partenkirchen

Flächenanmietung für Protestcamp

Laut heute erfolgter Veröffentlichung des Aktionsbündnisses STOP G 7 Elmau/Bayern ist es offensichtlich zu einer vertraglichen Vereinbarung über die Anmietung einer größeren landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Einrichtung eines Protestcamps in Garmisch-Partenkirchen gekommen.

Die Bayerische Polizei steht der Errichtung von Camps kritisch gegenüber. Bei vergleichbaren Veranstaltungen in der Vergangenheit – wie z. B. beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm – war die Errichtung von Camps jeweils erklärtes Ziel der Veranstaltungskritiker. Soweit sie errichtet wurden, verhielten sich zwar zahlreiche Campbewohner friedlich. Innerhalb der Camps formierten sich jedoch äußerst gewaltbereite Gruppierungen, die im Schutz des Camps gewalttätige Aktionen planten und durchführten. Den Sicherheitsbehörden hingegen wurde durch Abschottung der Zugang zu den Camps erfolgreich verwehrt.

Grundsätzliche Voraussetzung für eine Nutzung der Fläche als Camp ist generell ein entsprechender Antrag, der in diesem Fall durch den Markt Garmisch-Partenkirchen als zuständige Sicherheitsbehörde rechtlich und fachlich zu prüfen wäre. Hierbei spielen insbesondere Anforderungen im Bereich Brandschutz, Naturschutz, Abwasser- und Abfallbeseitigung oder Lebensmittelhygiene eine Rolle.

Nach einer ersten Einschätzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen und der Polizei erscheint die in Rede stehende Fläche für die Errichtung eines „Protestcamps“ nicht geeignet.



Planungsstab G7-Gipfel 2015 | Bei uns veröffentlicht am 26.04.2015


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