Garmisch-Partenkirchen

Trunkenheitsfahrt verhindert:

GAP - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 13.12.15 gg. 05:25 Uhr in der Burgstraße wurde bei einem 27jährigen Pkw-Führer aus GAP ein Atemalkoholtest durchgeführt, der positiv verlief.
Ein weiterer Test am gerichtsverwertbaren Alkomaten ergab dann für den Fahrer einen Alkoholwert im Grenzbereich der absoluten Promillegrenze.
Die Weiterfahrt wurde zwar unterbunden und der Kfz-Schlüssel vorsorglich sichergestellt, der Pkw-Fahrer muss aber mit keinen weiteren Maßnahmen wie Geldstrafe oder Fahrverbot rechnen, da keinerlei Ausfallerscheinungen und gar ein verursachter Verkehrsunfall vorlagen.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass man seine Fahrtauglichkeit auch überdenken möge, wenn man am Vorabend getrunken und den Restalkohol am nächsten Morgen noch nicht gänzlich wieder abgebaut hat.



Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 13.12.2015


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