Garmisch-Partenkirchen

Trunkenheitsfahrt verhindert:

GAP - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 03.01.16, gg. 02:50 Uhr, in der Herbststraße wurde bei einem 24jährigen ital. Pkw-Führer aus GAP ein Atemalkoholtest durchgeführt, weil bei der Kontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte.
Der Test verlief positiv im Sinne des Betroffenen; weil der Test im Grenzbereich unterhalb der Promillegrenze lag, wurde zwar die Weiterfahrt unterbunden, der Kfz- Fahrer muss aber mit keinen weiteren Maßnahmen wie Geldstrafe oder Fahrverbot rechnen, da keinerlei Ausfallerscheinungen oder gar ein verursachter Verkehrsunfall vorlagen.


Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 03.01.2016


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