Garmisch-Partenkirchen

„Mutprobe“ an der Kreuzeckbahn

Durch die Berichterstattung im Garmisch-Partenkirchner-Tagblatt und anderen Medien wurde der Vorfall vom 13.02.16 an der Kreuzeckbahn bei der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen bekannt. Da sich aus den dortigen Angaben der beteiligten Jugendlichen der Anfangsverdacht eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ergab, wurden entsprechende Vorermittlungen geführt. Nach den bisherigen Erkenntnissen löste die misslungene „Mutprobe“ der jungen Männer einen 8-minütigen Betriebsstopp der Kreuzeckbahn aus. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich ca. 100 andere Fahrgäste in den übrigen Kabinen und mussten zwischen der Tal- und Bergstation in ihrer misslichen Lage ausharren, bis die Bahn wieder in Betrieb gesetzt werden konnte. Der Sachverhalt wurde jetzt der Staatsanwaltschaft München II zur weiteren Prüfung übersandt, ob der Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt ist.

Der Schutzbereich des § 315 Strafgesetzbuch (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) umfasst auch den Seilbahnverkehr und ist mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bewehrt.

Durch ihr unüberlegtes Handeln brachten sich die Jugendlichen nicht nur selbst in Lebensgefahr, sondern verursachten zumindest eine abstrakte Gefährdung für die anderen Fahrgäste, die in den übrigen Kabinen eingeschlossen waren und dort ausharren mussten.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 26.02.2016


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