Garmisch-Partenkirchen

Gerichtsurteile zu illegalem Kraftfahrzeugrennen

Durch das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen wurden jüngst die Urteile im Verfahren zu einem illegalen Kraftfahrzeugrennen (siehe Pressemeldung vom 08.08.2018) verkündet. Angeklagt waren zwei damals 23- und 26-jährige Garmisch-Partenkirchner, die sich auf der Bahnhofstraße mit ihren Pkw´s ein Rennen lieferten und dabei einen Verkehrsunfall verursachten. Gegen Beide wurden nun wegen fahrlässiger Gefährdung bei der Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung die Urteile gesprochen. Der Unfallverursacher und auch der weitere Rennteilnehmer erhielten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro. Zudem wurden Beide mit mehrmonatigen Fahrerlaubnissperren belegt. In der Regel ist es bei derartigen Verstößen obligatorisch, dass im Rahmen der Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Überprüfung der Fahreignung (MPU) angeordnet wird.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 18.07.2019


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