Garmisch-Partenkirchen

Nötigung im Straßenverkehr – Aus Wut zugeparkt

Bereits am 29.01.2020 kam es in der Schmiedstraße in Garmisch-Partenkirchen zu einem sog. Aggressionsdelikt im Straßenverkehr.
Ein Anlieferfahrzeug stand hierbei im Zulieferbereich einer dort ansässigen Gaststätte und lieferte seine Waren aus. Ein Anwohner, welcher hierdurch nicht sofort in seinen Hof einfahren konnte, parkte das Lieferfahrzeug, ganz offensichtlich aus Wut hierrüber kurzerhand zu und verabschiedete sich bei dem in diesem Moment erscheinenden Auslieferer mit den Worten „Viel Spass beim Ausparken“ , um in seinem Wohnanwesen zu verschwinden und erst geraume Zeit später zurück zu kehren.
Dem Auslieferer der somit seiner weiteren Arbeitsausübung nicht nachkommen konnte, blieb nichts anderes übrig als zu warten. Die von anderen Kunden bestellten Waren, konnten somit erst verspätet bzw. erst am nächsten Tag ausgeliefert werden.
Nicht nur deswegen, dass in der rechtsverbindlichen Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme eingefordert wird, sondern auch weil das Verhalten des Anwohners den Straftatbestand einer Nötigung im Straßenverkehr verwirklicht, wurde durch die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen ein Ermittlungsverfahren gegen den Garmisch-Partenkirchner eingeleitet.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 09.02.2020


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