Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen: Kleinkraftradfahrer ohne Führerschein

Am 17.03., gg. 16 Uhr, wurde ein 61jähriger Kleinkraftradfahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, da das Versicherungskennzeichen seines Fahrzeuges abgelaufen war. Nach Belehrung meinte der Lenker, er hätte einfach vergessen, sich ein neues Kennzeichen zu besorgen. Bei der weiteren Befragung stellte sich heraus, dass er seit Jahren nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Außerdem handelte es sich bei seinem Fahrzeug um kein Mofa, da die Höchstgeschwindigkeit deutlich über 25 km/h liegt. Somit braucht er zum Führen eines solchen Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis. Der Garmisch-Partenkirchner erhält nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 19.03.2012


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