Garmisch-Partenkirchen

Gefährliches Wendemanöver:

Ein 29 jähriger Innsbrucker verursachte am späten Donnerstag Nachmittag einen Unfall auf der B2 in Fahrtrichtung Norden. Ursprünglich war der Fahrer des weißen Opel Vivaro in Fahrtrichtung Süden unterwegs gewesen. Aufgrund einer kurzfristigen Tunnelsperrung wendete der Innsbrucker vor dem Tunnelportal verbotswidrig sein Fahrzeug und fuhr wieder in Richtung Norden. Nach dem Ende der Mittelleitplanken wollte der 29 Jährige erneut verbotswidrig wenden. Hierzu fuhr er von der rechten auf die linke Fahrspur, wobei es zum Zusammenprall mit einem von hinten auf der linken Fahrspur fahrenden Pkw einer 39 jährigen Garmisch-Partenkirchnerin kam. Glücklicherweise entstand bei dem Verkehrsunfall lediglich Sachschaden, Personen wurden nicht verletzt.
Die Polizei weißt aus diesem Anlass nochmals ausdrücklich darauf hin, dass derartige Wendemanöver nicht erlaubt sind und zudem zu schweren Unfällen führen können. Bei Tunnelsperrungen gilt grundsätzlich eine Wartepflicht, so lange bis die Fahrspur wieder freigeben wird. Wendemanöver sind nur auf Weisung eines Polizeibeamten vor Ort erlaubt.


Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 15.11.2013


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