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Faschingsgaudi mit Folgen:
Während der Faschingstage wurden durch die Beamten der PI Garmisch-Partenkirchen wie angekündigt vermehrt Alkoholkontrollen durchgeführt.
Leider mussten bei den Kontrollen einige Fahrzeugführer festgestellt werden, deren Fahrtauglichkeit nicht mehr gewährleistet war.
Neben Ordnungswidrigkeiten im Bereich der 0,5 Promille-Grenze waren auch strafbare Trunkenheitsfahrten in Verbindung mit Alkohol und Drogen unter den festgestellten Verstößen.
Egal ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die verantwortlichen Fahrzeugführer müssen wohl für einige Zeit auf ihren Führerschein verzichten und somit eine eher unfreiwillige Fastenzeit einlegen.
Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 05.03.2014
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