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Pakistani verstößt gegen Auflage
GAP; Bei der Kontrolle eines 29jährigen pakistanischen Staatsangehörigen am Sonntag Mittag am Bahnhof in GAP, stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht nach GAP hätte reisen dürfen.
Der Mann darf sich, als sog. Drittstaatler in der Bundesrepublik aufhalten. Seine Duldung ist jedoch auf den Bereich Berlin – Brandenburg beschränkt. Da er keine Genehmigung zum Verlassen des Bereichs vorweisen konnte, wurde er zur Rückkehr aufgefordert und wird wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.
Polizei Garmisch-Partenkirchen | Bei uns veröffentlicht am 30.11.2015
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